„Man kann viel, wenn man sich nur recht viel zutraut.“

– Wilhelm von Humboldt

Zielführende Betreuung & Förderung schon ab 4,57 €*/UStd.

* Bei Abschluss einer Anmeldung zum Unterricht in Kleingruppen mit 12 Unterrichtsmonaten Mindestlaufzeit und 5 Doppelstunden pro Woche.

Lernförderung

über den Bildungsgutschein

Familien, die Leistungen von öffentlichen Stellen beziehen (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach §2 AsylbLG), profitieren vom sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf zusätzliches Geld für die Bildung der Kinder und deren Teilhabe am kulturellen Leben.

Ein Aspekt, der in dieses Bildungspaket fällt, ist die außerschulische Lernförderung – z.B. in Form von Nachhilfe, wie sie unser Institut bereitstellt.

Mirowa Nachhilfe-plus ist seit 2011 zertifizierter Anbieter im Bildungspaket. Die Zertifizierung gilt für alle Unterrichtsformen – von Kleingruppen (3–5 Personen) über Kleinstgruppen (2–3 Personen) bis hin zu Einzelunterricht. Im Schnitt erzielen wir Verbesserungen von ein bis zwei Notenstufen. Die stets positiven Rückmeldungen von Eltern und ihren Kindern sprechen für sich.

Ihre Fragen klären wir gerne am Telefon oder in einem Gespräch in unserem Schulbüro.

Tel.: 02327 - 175 02

Außerschulische Lernförderung beantragen

eine Kurzanleitung

Antragsformular ausfüllen
Das Antragsformular für eine außerschulische Lernförderung erhalten Sie in Bochum über die Stadtverwaltung bzw. die Homepage der Stadt und selbstverständlich auch in unserem Schulbüro.


Bestätigung des (Fach-)Lehrers einholen
Sind die Leistungen des Kindes nicht „ausreichend“ und sind diese nicht selbstverschuldet, z.B. durch unentschuldigtes Fehlen, besteht Anspruch auf eine Fördermöglichkeit. Sofern die schulischen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder keine angeboten werden, kann eine außerschulische Lösung in Betracht gezogen werden. Der (Fach-)Lehrer Ihres Kindes ist in der Lage, den Förderbedarf richtig einzuschätzen, und stellt Ihnen eine Bescheinigung aus.

Bitte beachten Sie: Seit 1. August 2019 ist eine Versetzungsgefährdung nicht mehr erforderlich, um eine außerschulische Lernförderung zu beantragen.


Antrag stellen

Haben Sie alle benötigten Unterlagen beisammen, stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes der Stadt Bochum. Teilweise stehen an den Schulen auch Sozialarbeiter zur Verfügung, die die Anträge gesammelt bei der Stadt einreichen.


Zertifizierten Anbieter suchen

Sobald das Jugendamt Ihren Antrag genehmigt, suchen Sie sich den Anbieter, der Ihrer Meinung nach für die Förderung Ihres Kindes am besten geeignet erscheint. Dieser leitet Ihren Wunsch dann an die BuT-Stelle weiter und schon bald kann Ihr Kind regelmäßige Förderung erhalten. Gerne erläutern wir Ihnen unser professionelles und zielgerichtetes Lernkonzept in einem kurzen Gespräch.

Was Sie sonst noch wissen sollten

In Bochum umfasst der Bildungsgutschein – nach aktueller uns bekannter Regelung durch das Jugendamt – ein Kontingent von in der Regel 35 Zeitstunden je Fach. Je nach Bedarf wird dieses Zeitkontingent eventuell auch für mehrere Fächer gewährt.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben nicht rechtsverbindlich sind. Alle Angaben beruhen auf den uns bekannten Formalia und können sich je nach Fall unterscheiden. Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Infoseite der Stadt Bochum.

Kontakt aufnehmen

* erforderlich

Unterrichtszeiten

Montag – Freitag
während des Schulbetriebs:
14:00 – 18:30 Uhr

in den Schulferien:
14:00 – 17:00 Uhr

Telefon: 02327 - 175 02